Allgemeine Geschäftsbdingungen des Karma Surf Retreats

1. Reisevertragsabschluss / Verbindliche Anmeldung

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Karma Surf Retreat, im Folgenden durch „KSR“ gekennzeichnet, den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an – die Anmeldung erfolgt aufgrund der online im Internet oder aktuellen Katalog genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail, per Telefax, telefonisch oder mittels Buchungsantrag erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung durch KSR zugesandt. Zu der Übermittlung einer schriftlichen Reisebestätigung ist KSR nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen des KSR beträgt 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

1.4. Weicht die Reisebestätigung vom KSR vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des KSR vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.

2. Zahlung des Reisepreises

2.1. Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 100% zu leisten. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Erhalt der Anzahlung (per email/fax/Post) zugesandt oder ausgehändigt. Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind sofort fällig.

2.2. Der Rest der Zahlung ist bis spätestens bei Reiseantritt fällig und kann vor Ort beglichen werden. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Die Zahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle Reiseteilnehmer zusammen. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, so bitten wir um Verständnis, dass wir die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 10 pro Mahnung in Rechnung stellen. Bitte beachtet, dass der Eingang der Zahlung für die Einhaltung der Frist bestimmend ist. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bei Reiseantritt (auch nach Zahlungsverzug) nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.3. Für die eventuelle Unterbringung in Appartements, Bungalows, Zelten, Caravans und eventuell in Hotelzimmern wird eine Kaution fällig, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.

3. Leistungen

3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem auf unserer Webseite, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden (z.B. Vereinbarungen, Wünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Kvrmedia.

3.2. Die Durchführung der vom KSR oder durch die vor Ort vertretenen Dienstleistungsbetriebe angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl, die vom jeweiligen Veranstalter festgelegt wird, erreicht wird.

3.3. Die im Rahmen der durch Reisen des KSR im Auftrag der Reiseteilnehmer vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. KSR haftet daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden.

4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

4.1. KSR kann bis zum 30. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von grundsätzlich 3 Personen nicht erreicht wird. Ist eine andere Mindestteilnehmerzahl erforderlich, so ist dies in den jeweiligen Reisebeschreibungen angegeben.

4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl KSR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

4.3. KSR ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von KSR herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.4. KSR ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.

5.2. Im Falle des Rücktritts kann KSR eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Pauschalbeträgen pro Person berechnet. Maßgebend für den Reiserücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung bei KSR. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
– Rücktritt bis 6 Monate vor Reisebeginn pauschal 100 €
– Rücktritt von 179-45 Tage vor Reisebeginn: 50%,
– Rücktritt von 44-15 Tage vor Reisebeginn: 80%,
– Rücktritt von 14-0 Tage vor Reisebeginn: 100%,

Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung 10€ berechnet.

5.3. Der Nachweis, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale bleibt unbenommen.

5.4. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder die Reise nicht an, so KSR als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. KSR behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist KSR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.5. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

5.6. KSR ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.

5.7 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages schriftlich hingewiesen wird.

5.8. Der Reisende kann sich bis vor Reisebeginn bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. KSR kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische / ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht.

6. Haftung

6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2. KSR haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

7. Beschränkung der Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung des KSR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit KSR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsaus-schließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des KSR. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 3000,- €. Liegt der Reisepreis über 1000 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen dringlich, derartige Risiken durch ein entsprechendes Versicherungspaket abzudecken.

7.2. KSR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8. Haftungsausschluss

8.1. Die Reiseleiter können eine Beaufsichtigung des Gepäcks der Kunden nicht immer gewährleisten. Für Gepäckverlust können wir daher nicht haften. Keine Haftung besteht auch bei Einbruch, Diebstahl und grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen daher dringlich den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

8.2. KSR haftet nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Erdbeben, Terrorismus, Unwetter, Überflutungen, Unfälle, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.

9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn der Kunde es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise bei KSR anzuzeigen.

9.2. Bei einem Mangel darf der Kunde nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem KSR eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Sollte der Kunde die Reiseleitung wieder Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Kunde sich direkt an das KSR wenden.

9.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.

9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz der KSR geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche beim örtlichen Reisebüro des Kunden genügt nicht. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Datum der Reiserückkehr bei KSR geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner (Kunde) Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche gegen KSR verjähren nach 2 Jahren. Die Frist der Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner (Kunde) gegenüber KSR fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch KSR gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach einer Frist von drei (3) Jahren. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.6. Ausschluss
KSR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer KSR die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (u.A. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Androhungen, Diebstahl, Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kommt ein sofortiger Ausschluss der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Selbe gilt auch, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen sollte.

9.7. Haftung und besondere Pflichten des Kunden
Die gebuchte Unterkunft darf nur mit der vertraglich vereinbarten Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir wahlweise berechtigt, entweder eine angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen, oder unsere Kunden aufzufordern, dass die überzähligen Personen unverzüglich das gemietete Objekt zu verlassen haben. Diese Aufforderung kann auch durch die Kontaktperson vor Ort erfolgen. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Unsere Kunden sind verpflichtet, die Unterkunft pfleglich zu behandeln, und sämtliche Schäden oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bedarf es nach der Abreise einer über das übliche Maß hinausgehenden Endreinigung, bzw. sind Beschädigungen an der Ausstattung des gebuchten Objektes festzustellen, sind wir berechtigt, unseren Kunden die entstandenen Kosten als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Unsere Kunden haften für alle Schäden, die sie während Ihres Aufenthalts schuldhaft an den gemieteten Unterkünften verursachen. Sollte bei Beendigung des Aufenthalts etwas fehlen, sind unsere Kunden dazu verpflichtet den Schaden zu ersetzen, so fern sie den Verlust schuldhaft zu vertreten haben.

9.8. Umgebung
Alle unvorhergesehenen Geräusche, die im Zusammenhang mit dem alltäglichen Leben in diesen portugiesischen Dörfern stehen, z.B. Hundegebell, das Glockenläuten der Kirche oder eventuelle Baumaßnahmen in der Nachbarschaft sind weitestgehend nicht durch uns beeinflussbar. Folglich kann KSR hierfür nicht zur Verantwortung gezogen werden.

9.9. Bettwäsche und Handtücher
Alle Betten sind bei Anreise frisch bezogen. Die Bettwäsche wird einmal die Woche gewechselt werden. Handtücher für Küche und Bad sind ebenfalls vorhanden und können zweimal die Woche gewechselt werden. Die Handtücher dürfen jedoch nicht mit an den Strand genommen werden.

9.10 Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigen ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung vom Karma Surf Retreat verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigen ein, dass die erhobenen Daten zu ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich Karma Surf Retreat, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. KSR steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird KSR hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. KSR übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

10.2. KSR haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KSR die Verzögerung zu vertreten hat.

10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

11. Wirksamkeit

11.1. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise des vorherigen Kataloges.

12. Allgemeines
12.1. Der Reisende kann den KSR nur an dessen Firmensitz verklagen.

12.2. Für Klagen der kvrmedia gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der KSR maßgebend.

12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

14. Auslegung und Gerichtsstand

14.1. Die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen, sowie die Beilegung jeglicher Streitfälle, die in diesem Kontext entstehen können, unterliegen ausschließlich Portugiesischem Recht und werden von den Portugiesischen Gerichten verhandelt.

15. Verantwortlich für das Projekt Karma Surf Retreat

Karma Retreats Lda.
Gesellschafter: Jens Kielmann & Timo Janitzki

Condomino Malveira-Guincho, Lote 37
2755-144 Alcabideche
Portugal

Kontakt

mobile: +351 96 562 8817 /+351 91 536 1977
fax: +49 3212 121 4390
web: www.karmasurfretreat.com
mail: team (at) karmasurfretreat.com

VAT-ID: PT510472168

Kontakt

email: holiday (at) karmasurfretreat.com
web: www.karmasurfretreat.com
fax: +49 3212 121 4390  (GER)

Buchung: Buchungsformular
mobile: +351 96 562 8817  (PT)
fax: +49 30 202 39502  (GER)

marketing/coops:
mobile: +351 91 536 1977  (PT)

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